Stellungnahme zur Berichterstattung der taz vom 13. April 2025

Mensa in Deutschland e.V. nimmt die Vorwürfe und offenen Fragen im Zusammenhang mit einem Fall sexualisierter Gewalt sehr ernst. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen, die Verantwortung gegenüber Betroffenen sowie eine transparente und strukturierte Aufarbeitung stehen für uns im Mittelpunkt. Daher möchten wir folgende Punkte klarstellen:

1. Konsequenter Umgang mit dem Täter

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe im Frühjahr 2022 wurde der Täter sofort von allen Aufgaben und Kanälen ausgeschlossen. Noch vor einem vereinsinternen Ausschlussverfahren trat er 2023 aus. Er ist international von einer Wiederaufnahme ausgeschlossen. Der Verein hat umfassend mit den Ermittlungsbehörden kooperiert.

2. Aus Bausteinen wurde ein Gesamtkonzept – Prävention seit 2018 systematisch verankert

Unser Schutzkonzept basiert auf einem bereits 2018 beschlossenen Präventionskonzept. Es umfasst Schulungen, Führungszeugnisse, Verhaltenskodizes, Feedbackstrukturen und Ansprechstellen. Anfang 2023 wurde es erneut beschlossen und öffentlich bekräftigt und beim Schutzkonzeptworkshop mit rund 30 Teilnehmenden aus allen Vereinsbereichen weiterentwickelt. Auf www.mensa.de/praevention informieren wir transparent darüber.

3. Externe Aufarbeitung mit DGfPI

Die externe Aufarbeitung wurde an die Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention (DGfPI) übertragen. Die psychologische Psychotherapeutin Monika Bormann mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Arbeit mit Betroffenen sexualisierter Gewalt wurde uns auf Empfehlung der UBSKM zur Seite gestellt. Sie leitete eine strukturierte, unabhängige Analyse mit direktem Aufruf an betroffene Personen, sich zu melden.

4. Einordnung zur Faktenlage und Kommunikationsverantwortung

Der Verein hat vielfach über die Vorwürfe informiert, u.a. mit einem mehrseitigen Artikel im Vereinsmagazin, in Newslettern und in Emails.
Im März 2023 beispielsweise informierte der Verein in einer eigenen, sachlich und rechtlich einwandfreien Mail gezielt Mitglieder bis 18 Jahre über die belastende Situation. Diese Mail enthielt eine Triggerwarnung, benannte die Vorwürfe in einer sensiblen Sprache und lud zu betreuten Gesprächen mit einem erfahrenen Kinderschutzexperten ein.

5. Gerichtliche Einschätzung zur Massenmail

Drei unabhängige Gerichte stellten fest, dass die von Privatpersonen geschriebene sogenannte Massenmail, mit der der Täter vor seiner Verurteilung öffentlich namentlich genannt wurde, rechtswidrig war. Die Email hatte das Potenzial, Strafverfahren zu gefährden, außerdem wurden Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Vereinsregeln verletzt. Der Verein handelte auf Basis juristischer Einschätzung und bot zuvor und auch weiterhin eine einvernehmliche Lösung an. Bei den Sanktionen und Schutzmaßnahmen geht es nicht um Kritik oder Kritiker, die angeblich zum Schweigen gebracht werden sollen – es geht um eine rechtswidrige Aktion, die bei vielen Personen Schaden angerichtet hat.

6. Verantwortung – nicht Schuldverschiebung

Die Verantwortung für sexualisierte Gewalt liegt beim Täter. Der Verein übernimmt institutionelle Verantwortung und hat entsprechende Konsequenzen gezogen. Unser Ziel ist es, Strukturen zu schaffen, die Sicherheit gewährleisten und Betroffene schützen. Pauschale und unwahre Schuldzuweisungen an ehrenamtliche oder gewählte Strukturen gefährden den Zugang zu Hilfe, untergraben Präventionsarbeit und erschweren die Integration des Erlebten.

Wir stehen für eine transparente, konstruktive und faktenbasierte Aufarbeitung – mit Respekt vor Betroffenen, klaren Regeln und dem Willen, aus Fehlern zu lernen.

Der Vorstand von Mensa in Deutschland e.V.
www.mensa.de/praevention

Faktencheck zum Artikel „Wer nicht schweigt, soll fliegen“ (taz, 13.04.2025)

Aussage im ArtikelTatsächliche Sachlage / Fakten
„Mitglieder wurden wegen kritischer Haltung ausgeschlossen.“Kein Mitglied wurde wegen Kritik ausgeschlossen oder sanktioniert. Maßnahmen betrafen schwerwiegende Verstöße gegen Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Vereinsregeln. Einvernehmliche Lösungen wurden angeboten (z. B. Unterlassungserklärungen), aber abgelehnt.
„Es gebe keine klare Haltung gegenüber sexualisierter Gewalt.“Satzungsänderung 2024, Beschluss der MV 2023, öffentliche Schutzkonzeptseite und strukturierte Aufarbeitung zeigen das Gegenteil. Mensa positioniert sich eindeutig: „Wir schaffen ein täterunfreundliches Umfeld.“
„Es gebe kein glaubwürdiges Schutzkonzept.“Schutzmassnahmen auf unseren Camps gab es selbstverständlich schon vor den Vorfällen. Das erste Präventionskonzept wurde dann 2018 beschlossen und beinhaltete die klare Entscheidung zur Ausarbeitung eines Schutzkonzeptes. Dieses umfasst u. a. schon Führungszeugnisse, Schulungen, Kodizes, Feedbacksysteme und Anlaufstellen. 2023 wurde es öffentlich bekräftigt und in einem vereinsweiten Workshop mit über 30 Personen aus allen Bereichen weiterentwickelt. Dieser Prozess dauert an und wird nie abgeschlossen sein, da wir uns als täterunfreundliche, lernende Organisation verstehen.
„Eine E-Mail von Mitgliedern, in der vor dem Täter gewarnt wurde, wurde sanktioniert – obwohl sie nur informieren wollte.“

Die sogenannte Massenmail wurde von Privatpersonen über diverse interne und externe Verteiler an mehrere tausend Personen verschickt – darunter Kinder. Dabei wurden Adressdaten, die den Verantwortlichen für andere Zwecke überlassen worden waren, unrechtmäßig verwendet. Viele der Adressaten beschweren sich beim Vorstand – denn die E-Mail erweckte den Eindruck, offiziell von Mensa zu kommen – über (teilweise erhebliche) psychische Belastungen durch diese E-Mail. Die Mail enthielt Inhalte, die für zumindest einige der Adressaten absolut ungeeignet waren und sie nannte einen damals nicht verurteilten Täter namentlich und mit Foto. Drei Gerichtsbeschlüsse bestätigten die Rechtswidrigkeit.

(Urteil: 115 C 970/23, Link für Mitglieder; Abweisung Beschwerde: 13 T 19/24, 115 C 970/23, Link für Mitglieder; Abweisung Gehörsrüge: 13 T 19/24, 115 C 970/23, Link für Mitglieder)

Es gibt einen guten Grund, warum die die angeblich harmlose “Massenmail” nicht im Netz auffindbar ist und die taz keine für eine Beurteilung wesentlichen Teile daraus zitiert hat. Und warum die taz auch jetzt, nach dem Urteil gegen den Täter, selbst auch nicht den Namen des Täters nennt (was sie implizit dem Verein vorwirft, wenn sie schreibt, diese E-Mail sei eine Warnung und damit notwendig gewesen). Unsere Hypothese für den Grund: Die taz hat eine gute Rechtsabteilung.

„Die externe Aufarbeitung wurde unzureichend durchgeführt – die Beauftragte habe keine Erfahrung.“Die Aufarbeitung erfolgte durch die DGfPI, eine renommierte Fachgesellschaft. Beauftragte: Monika Bormann, psychologische Psychotherapeutin, frühere Leiterin einer Fachberatungsstelle, heute u. a. im kirchlichen Aufarbeitungskontext tätig. Die Zusammenarbeit wurde über die UBSKM-Kommission angebahnt. Hier findet sich eine Mensa-externe Ansicht zur Erfahrung von Frau Bormann im Kinderschutz “Ein Arbeitsleben für den Kinderschutz”.
„Der Verein habe den Täter nach Bekanntwerden der Vorwürfe nicht konsequent ausgeschlossen.“Bereits im Frühjahr 2022 wurde der Täter von allen Veranstaltungen, Funktionen und Kommunikationskanälen ausgeschlossen. Zusätzlich wurde eine verbindliche Vereinbarung getroffen, später folgte ein vereinsöffentlicher Vorstandsbeschluss. Aufgrund der Vorwürfe war ein Ausschlussverfahren in Vorbereitung, welches nach dem Urteil konkretisiert wurde. Der Täter verhinderte seinen Ausschluss durch Austritt aus dem Verein.
„Der Täter konnte weiterhin Kontakt zu Vereinsfamilien halten und Freizeiten bei anderen Trägern leiten.“Die Verantwortung für Maßnahmen außerhalb von Mensa liegt bei den jeweiligen Trägern. Innerhalb von Mensa war der Täter seit 2022 vollständig gesperrt. Eine umfassende interne Kommunikation fand statt; ein individuelles Warnsystem außerhalb des Vereins wäre, wie gerichtlich mehrfach festgestellt, rechtlich nicht zulässig.
„Anlaufstellen seien schwer erreichbar oder parteiisch.“Es bestehen drei Anlaufstellen mit Schweigepflicht und fachlicher Qualifikation. Eine rund um die Uhr erreichbare psychosoziale Hotline für Ehrenamtliche ist eingerichtet: link.mensa.de/EAP. Anlaufstellen sind unabhängig vom Vorstand. Zusätzlich empfehlen wir eine externe Anlaufstelle, N.I.N.A. e.V..
“Die Mail der Gruppe war zudem mit einer Triggerwarnung versehen – anders als eine Mail der Verantwortlichen für die Kinder- und Jugendcamps, die Anfang 2023 speziell an Mitglieder unter 18 geschickt worden war.”Die vermutlich damit gemeinte Email findet sich hier, auch damit kann man sehr gut die Recherchequalität der TAZ in diesem Fall beurteilen. Wir halten “Triggerwarnung: Diese E-Mail behandelt sensible Themen, die negative Reaktionen auslösen können, wie sexualisierte Gewalt.” für eine sehr deutliche Triggerwarnung. Diese E-Mail ist ein Beispiel dafür, wie vom Verein versucht wurde, zielgerichtet an die richtigen Personen, mit Umsicht, aber eben auch Offenheit zu kommunizieren. Da wir im Gegensatz zur “Massenmail” bei dieser Mail nicht von Protesten überschwemmt wurden, scheint das einigermaßen gelungen zu sein.